Hinweisgeber*innen sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, Missstände aufzudecken. Um Hinweisgeber*innen eine Möglichkeit zu bieten, Hinweise vertraulich zu melden und sicheren Schutz vor negativen Konsequenzen zu haben, wurde eine Hinweisgeber*innen-Plattform eingerichtet. Neben dem umfassenden Schutz der Identität des*der Hinweisgebers*in, bietet das webbasierte Hinweisgeber*innensystem eine einfache Bedienbarkeit sowie die Möglichkeit, anonym einen Dialog mit dem Compliance-Officer zu führen und Rückfragen zu stellen.
Hinweisgeber („Whistleblower“) haben Schutz vor Repressalien wie Suspendierung, Kündigung, Herabstufung oder vergleichbare Maßnahmen laut Hinweisgeber*innenschutzgesetz, sofern die Meldung dem sachlichen sowie persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes (basierend auf der EU-Whistleblowing-Richtlinie) unterliegt und der*die Hinweisgeber*in hinreichend Grund zur Annahme hat, dass seine*ihre Meldung über Verstöße des Unionsrechts der Wahrheit entspricht. Hinweisgeber*innen, welche böswillig und willentlich falsche oder irreführende Meldungen oder unbegründete Anschuldigungen erstatten, haben keinen Schutz vor Repressalien und kann solch eine Meldung als Straftat zB Verleumdung qualifiziert werden.
Die nachgenannten Meldekanäle dienen nicht als Ombudsstelle für Reklamationen oder Beanstandungen.
Wir regen an, Ihre Kontaktdaten bei Ihrer Meldung zu nennen, damit offene Fragen geklärt werden können. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist gewährleistet. Sollten Sie jedoch eine anonyme Meldung bevorzugen, schützt die implementierte Hinweisgeber*innen-Plattform Ihre Identität. Die inhaltliche Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt durch die Compliance Beauftragte. Ihr Bericht wird vertraulich behandelt. Bei Berichterstattung gemäß EU-Richtlinie 2019/1937 kommt der Hinweisgeber*innenschutz zur Anwendung. Sie werden angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.
Mitarbeiter*innen können selbstverständlich die bisherigen Meldewege nach wie vor nutzen und allfällige Bedenken unmittelbar ihren Vorgesetzten melden.
Hier finden Sie den KAESER Meldekanal: