Die F-Gase-Verordnung beschränkt die Verwendung von Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial (GWP) ab 2500. Davon ist auch das Kältemittel R-404A in Kältetrocknern betroffen. Ab dem 1. Januar 2020 darf in Kältetrocknern mit Füllmengen ab 10,2 kg keine Frischware mehr zu Wartungszwecken eingesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2030 ist die Verwendung völlig verboten.
Große Kältemittelhersteller haben bereits reagiert und bieten keine Frischware mehr an. Damit ist die Verfügbarkeit bei Reparaturen auch für kleinere Kältetrockner nicht mehr gegeben. Für R-404A gibt es zwar Ersatzkältemittel, jedoch ist ihr GWP ebenfalls relativ hoch. Darum stellen diese keine langfristige Alternative dar. Zudem kann ihr Einsatz baulichen Aufwand erfordern.
Es ist ratsam, ältere Anlagen nicht auf Ersatzkältemittel umzustellen, sondern zeitnah zu ersetzen. Vom Kauf neuer R-404A-Kältetrockner wird gänzlich abgeraten. KAESER berät hierzu gerne ausführlich und hat passende Lösungen parat.