Mit KAESER sicher durch die F-Gase-Verordnung

Die Umsetzung der F-Gase-Verordnung EU 517/2014 stellt Hersteller, Service und Betreiber vor bedeutende Herausforderungen.
Besonders Sie als Betreiber sollten diese kennen und berücksichtigen, um Investitionen rechtzeitig zu planen und nachhaltig entscheiden zu können.

KAESER hat sich intensiv mit der Thematik befasst und bietet mit der Umstellung auf das klimafreundliche Kältemittel R-513A für alle aktuellen und künftigen Modelle auch in Zukunft Versorgungssicherheit.

Treibhausgase verringern – Phase-Down

Beim Phase-Down handelt es sich um eine schrittweise Verringerung der in Verkehr gebrachten teilfluorierten Treibhausgase mit dem Ziel, den Verbrauch dieser zu reduzieren. Zur Umsetzung des Phase-Down weist die EU den entsprechenden jährlichen Anteil jedes Kältemittelherstellers beziehungsweise Importeurs als individuelle Quote zu. Diese Quote wird in CO2-Äquivalent ausgedrückt (GWP x Masse). Die Basis stellt das Jahr 2015 – dem Mittelwert aus 2009 bis 2012 – mit 100 % dar. Bis ins Jahr 2030 senkt die EU die Quote schrittweise auf 21 % ab.

Mit Kaeser Kompressoren durch die F-Gase-Verordnung.

Was sind die Folgen?

Wollen Hersteller beziehungsweise Importeure die gleiche oder eine höhere Masse in der EU verkaufen, müssen diese:

  • Aktuelle Kältemittel mit hohen Treibhauspotenzialen (GWP) zunehmend aus dem Sortiment nehmen.
  • Vermehrt klimafreundlichere Kältemittel mit niedrigerem GWP anbieten.
  • Vermehrt unquotierte Kältemittel – für heutige Kältetrockner jedoch ungeeignet – vertreiben.

Folgen für Kältemittel mit hohen GWPs:

  • Das Marktangebot beziehungsweise die Verfügbarkeit sinkt. Dies hat zur Folge, dass es zu Versorgungsengpässen bei Wartungen und Reparaturen kommen kann.
  • Die Preise steigen. Dies führt zu höheren Wartungs- und Reparaturkosten.

So sollten Sie jetzt vorgehen:

1. Beim Neukauf: R-513A-Trockner einsetzen
Kaeser Kompressoren verwendet in seinen Kältetrocknern das Kältemittel R-513A.

Aufgrund des hohen Treibhauspotenziales heutiger Kältemittel sorgt die F-Gase-Verordnung für eine zunehmende Verknappung und damit zu einer drastischen Verteuerung dieser. Daher nutzt KAESER künftig das neue klimafreundlichere Kältemittel R-513A. Die Umstellung erfolgt im Jahr 2019 für alle separaten und integrierten Kältetrockner.

Mit einem Treibhauspotenzial von gerade einmal 613 ist R-513A äußerst klimafreundlich und somit langfristig verfügbar. Die Umstellung verursacht keine relevanten Auswirkungen auf bisherige Leistungsdaten der aktuellen R-134a-Modelle von KAESER. So bleibt die bekannte ausgezeichnete Belastbarkeit der Trockner bei anspruchsvollen Betriebsbedingungen – wie beispielsweise hohen Temperaturen oder Verschmutzungen auf Verflüssigern – erhalten.

R-513A ist weder toxisch noch brennbar. Daher werden keine zusätzlichen Anforderungen an Betreiber und Servicedienstleister gestellt. Die Umstellung auf R-513A erfolgt erst jetzt, da das Kältemittel und die Zulassungen benötigter Komponenten erst seit Kurzem durchgängig marktverfügbar sind.

2. Ältere R-404A-Trockner ersetzen

Die F-Gase-Verordnung beschränkt die Verwendung von Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial (GWP) ab 2500. Davon ist auch das Kältemittel R-404A in Kältetrocknern betroffen. Ab dem 1. Januar 2020 darf in Kältetrocknern mit Füllmengen ab 10,2 kg keine Frischware mehr zu Wartungszwecken eingesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2030 ist die Verwendung völlig verboten.

Große Kältemittelhersteller haben bereits reagiert und bieten keine Frischware mehr an. Damit ist die Verfügbarkeit bei Reparaturen auch für kleinere Kältetrockner nicht mehr gegeben. Für R-404A gibt es zwar Ersatzkältemittel, jedoch ist ihr GWP ebenfalls relativ hoch. Darum stellen diese keine langfristige Alternative dar. Zudem kann ihr Einsatz baulichen Aufwand erfordern.

Es ist ratsam, ältere Anlagen nicht auf Ersatzkältemittel umzustellen, sondern zeitnah zu ersetzen. Vom Kauf neuer R-404A-Kältetrockner wird gänzlich abgeraten. KAESER berät hierzu gerne ausführlich und hat passende Lösungen parat.

3. Mit zertifiziertem Service vorbeugen

Die F-Gase-Verordnung nennt keine Verbote für den Betrieb mit werksseitig befülltem Kältemittel. Im Regelbetrieb treten an KAESER-Kältetrocknern keine Leckagen auf. Daher ist ein regelmäßiges Befüllen nicht notwendig. Um diesen Zustand so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, sollten regelmäßige Inspektionen durchgeführt werden. Das rechtzeitige Erkennen von Leckagen und die Einleitung geeigneter Maßnahmen bieten für den Betreiber den Vorteil, teure Ausfälle oder Reparaturen zu vermeiden. So führt beispielsweise ein schleichender Kältemittelverlust, mangels ausreichender Schmierung, häufig zu Schäden am Verdichter. Zudem müssen an betroffenen Anlagen verpflichtende Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden.

Aber Achtung: Kein Kälteservice ohne zertifiziertes Fachpersonal und umfassende Dokumentation. Die F-Gase-Verordnung enthält erhebliche Sanktionen bei Zuwiderhandlungen für Servicepersonal, Wartungsbetrieb und Betreiber. Verfügbare Fachkräfte sind jedoch durch die gestiegenen Anforderungen der F-Gase-Verordnung sehr gut ausgelastet. Deshalb sollten Anbieter von Kältetrocknern Lösungen für einen effizienten Zugriff auf zertifiziertes Fachpersonal bieten, um einen rechtzeitigen und rechtssicheren Service zu gewährleisten. Der Service von KAESER ist ein verlässlicher und zertifizierter Partner.      

4. R-407C- und R-410A-Trockner im Auge behalten
Achten Sie darauf welches Kältemittel ihr Kältetrockner verwendet.

R-407C und R-410A werden vielfach in Kältetrocknern eingesetzt. Diese für den Hersteller kostengünstigen Kältesätze bergen jedoch Nachteile für den Betreiber. So ist die Durchlauffähigkeit bei höheren Temperaturen begrenzt. Weiterhin verfügen R-407C und R-410A über deutlich höhere GWPs als R-134a. Daher werden diese Kältemittel vermutlich stärker von Verknappung und Preisanstiegen betroffen sein.

Ersatzkältemittel mit ähnlichen Eigenschaften sind zwar verfügbar, aber bislang ausnahmslos brennbar. Aktuelle Kältetrockner sind für den Einsatz brennbarer Kältemittel ungeeignet. Eine nachträgliche Anpassung ist in der Regel unwirtschaftlich. Darum droht mittelfristig der Verlust der Reparaturfähigkeit. Zumindest jedoch kommen im Falle von Leckagen immense  Reparaturkosten auf Betreiber zu. Anlagen müssen dann eventuell sogar stillgelegt werden. Das gilt ebenso für Anbautrockner von Kompressoren. Vom Kauf neuer R-407C- und R-410A-Trockner wird deshalb abgeraten. KAESER bietet Alternativen.