F-Gase-Verordnung

Auswirkungen der F-Gase-Verordnung im Service beim Umgang mit Kältetrocknern

Im täglichen Servicegeschäft kommt es im Umgang mit der Druckluftaufbereitung fortlaufend zu Kontakten mit Kältetrocknern und deren Kältekreisläufen. Hierbei gibt es seit längerem Gesetze und Vorschriften, die im Umgang mit solchen Geräten zu beachten sind. Hierbei handelt es sich zum größten Teil um EU-Verordnungen.

Anhand der am häufigsten gestellten Fragen soll nachfolgend versucht werden, diesen doch recht komplexen Bereich für den täglichen Gebrauch verständlicher zu machen. Um hier der Praxis gerecht zu werden, wurden die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen und nachfolgend mit den entsprechenden Antworten versehen.

Welche Aufzeichnungspflichten gibt es im Umgang mit Kältetrocknern bei Wartungen, Reparaturen usw.?

Für Kältetrockner, deren Kältekreislauf mit Ozon abbauendem Kältemittel befüllt sind, gilt seit dem Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Jahr 1991 die Pflicht, über Einsatzmengen von Kältemitteln entsprechende Aufzeichnungen zu führen.

Mit Inkrafttreten der F-Gase-Verordnung (EG) Nr. 517/2014 wird explizit auf das Führen von Aufzeichnungen hingewiesen. Diese Aufzeichnungen müssen auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden. Das Führen von Aufzeichnungen ist eine Betreiberpflicht! Die Aufbewahrungspflicht beträgt 5 Jahre. Das durchführende Serviceunternehmen muss ebenfalls Aufzeichnungen führen, es gilt die gleiche Aufbewahrungsfrist.

Was genau muss festgehalten werden?

  • Menge und Art des enthaltenen fluorierten Treibhausgases.
  • Menge des fluorierten Treibhausgases, die bei der Installation, Instandsetzung oder Wartung oder aufgrund einer Leckage hinzugefügt wurden.
  • Angaben dazu, ob die eingesetzte fluorierte Treibhausgase recycelt oder aufgearbeitet wurden.
  • Menge der rückgewonnen fluorierten Treibhausgase.
  • Angaben zum Unternehmen, das die Einrichtung installiert, gewartet, instandgehalten, repariert oder stillgelegt hat.
  • Zeitpunkt und Ereignisse der Dichtheitskontrollen.
  • Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung, falls Einrichtungen stillgelegt wurden.
  • und weitere Punkte.

Über Kaeser Kompressoren kann im Kundendienst ein entsprechendes, auf den Bedarf von Kältetrocknern abgestimmtes Prüf- und Anlagenbuch angefordert werden.

Warum ist die Suche nach Lecks unbedingt notwendig?
  • moralische Verpflichtung zur Reduzierung der Umweltbelastung, Schutz der Ozonschicht, Verringerung des Treibhauseffektes
  • wirtschaftliche Aspekte, Betriebssicherheit
  • sparsamer Umgang mit den natürlichen Ressourcen
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien zur Dichtheitsprüfung von Kälte- und Klimaanlagen
  • Ein nicht rechtzeitig erkannter schleichender Kältemittelverlust kann zu massiven Schäden am Kältekompressor aufgrund ungünstiger Ölverlagerung (Mangelschmierung) führen!
Definition eines Kältetrockners in Bezug auf die entsprechenden Vorschriften.

Kältetrockner fallen unter "ortsfeste Kälteanlagen".
Ortsfest = "während des Betriebes im Normalfall nicht in Bewegung“

In welchen Intervallen muss ein betroffener Kältetrockner geprüft werden?

Gem. Verordnung (EG) Nr. 517/2014 erfolgt die Unterteilung der Intervalle in Anlehnung an den jeweiligen CO2-Äquivalent, dieser beruht auf dem Verhältnis zum Erwärmungspotential von CO2. Dabei handelt es sich um das klimatische Erwärmungspotential eines Treibhausgases im Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2).

Bezogen auf die üblicherweise in Kältetrocknern verwendet Kältemittelmengen werden dadurch nachstehende Intervalle fällig.

Ab 5 und unter 50 Tonnen (CO2-Äquivalent): 1x jährlich Dichtheitskontrolle notwendig.

Dies entspricht Kältekreisläufen mit folgenden Füllmengen:

Kältemittel R404A. Füllmengen: 1,27 bis 12,7 kg

Kältemittel R134a. Füllmengen 3,5 bis 35 kg

Ab 50 und unter 500 Tonnen (CO2-Äquivalent): 2x jährlich Dichtheitskontrolle notwendig.

Dies entspricht Kältekreisläufen mit folgenden Füllmengen:

Kältemittel R404A. Füllmengen 12,7 kg bis 127,4 kg

Kältemittel R134a. Füllmengen 35 bis 349,6 kg

Wer kann an einem Kältetrockner eine solche Dichtheitsprüfung durchführen?

Dichtheitskontrollen an Kältekreisläufen durchführen zu lassen ist eine Betreiberpflicht. Dieser hat sicherzustellen, dass die Dichtheit durch ein zertifiziertes Unternehmen oder durch eine zertifizierte Fachkraft zu erfolgen hat.

Anmerkung: Kundendienstmonteure der Firma Kaeser Kompressoren erhalten im Rahmen ihrer Werksausbildung entsprechende Unterweisungen und erhalten nach bestandener Prüfung ein entsprechendes Zertifikat (welches mitzuführen ist). Die Zertifizierungsnummer muss bei der Lecksuche z. B. im Prüf- und Anlagenbuch mit angegeben werden.