Gem. Verordnung (EG) Nr. 517/2014 erfolgt die Unterteilung der Intervalle in Anlehnung an den jeweiligen CO2-Äquivalent, dieser beruht auf dem Verhältnis zum Erwärmungspotential von CO2. Dabei handelt es sich um das klimatische Erwärmungspotential eines Treibhausgases im Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2).
Bezogen auf die üblicherweise in Kältetrocknern verwendet Kältemittelmengen werden dadurch nachstehende Intervalle fällig.
Ab 5 und unter 50 Tonnen (CO2-Äquivalent): 1x jährlich Dichtheitskontrolle notwendig.
Dies entspricht Kältekreisläufen mit folgenden Füllmengen:
Kältemittel R404A. Füllmengen: 1,27 bis 12,7 kg
Kältemittel R134a. Füllmengen 3,5 bis 35 kg
Ab 50 und unter 500 Tonnen (CO2-Äquivalent): 2x jährlich Dichtheitskontrolle notwendig.
Dies entspricht Kältekreisläufen mit folgenden Füllmengen:
Kältemittel R404A. Füllmengen 12,7 kg bis 127,4 kg
Kältemittel R134a. Füllmengen 35 bis 349,6 kg