Verpackungsverordnung

Information zur Umsetzung der Verpackungsverordnung bei Kaeser Kompressoren Österrreich

Für die Verwertung von Verpackungen haben wir uns dem Sammel- und Verwertungssystem der ARA angeschlossen. Demnach sind die Verpackungen von allen von KAESER KOMPRESSOREN direkt oder über den Handel in Verkehr gebrachten Produkten nach §§ 10 und 11 der Verpackungsverordnung 2014 entpflichtet.

ARA Lizenz Nr. von Kaeser Kompressoren: 3188

Somit können alle Verbraucher die Verpackung von Kaeser Produkten in ihrem Sammelbehälter für Verpackungsmaterialien entsorgen.